Überprüfbare Rechnungsstellung (spanisches Veri*Factu)
Das Fakturierungssystem von Gesthorm erfüllt die Anforderungen von Artikel 29.2.j der Ley 58/2003, General Tributaria (spanische Abgabenordnung), und des Reglamento de Requisitos de los Sistemas de Facturación (RRSIF). In der Praxis heißt das:
- Jede Rechnung wird in einem Rechnungsregister mit verkettetem Hash erfasst, verknüpft mit der vorherigen.
- Jede Rechnung trägt ihren QR-Code.